17. Juni 1953:

Volksaufstand in der ehemaligen DDR


Ich war nun also ein Mensch ohne Namen



Redebeitrag von Karl-Heinz Pahling

9. November 1993

 


Als Teilnehmer am Volksaufstand am 17. Juni 1953 und ehemaliger politischer Häftling habe ich am eigenen Leib erfahren und spüren müssen, wie die Justiz der DDR mit Menschen umging, die sich gegen diesen Staat DDR stellten.

 

Ich will kurz den Hergang für die Gründe meiner Verhaftung und die darauffolgende Verurteilung schildern:

 

Am 17. Juni 1953 wurde ich, nachdem wir einstimmig beschlossen hatten, an dem Volksaufstand teilzunehmen, von meinen Arbeitskollegen als Streikführer gewählt. Wir stellten in unserem Betrieb, der damaligen Reichsbahnbau-Union mit der gesamten Belegschaft einen Forderungskatalog auf, der im wesentlichen folgendes beinhaltete:

 

a) Rücktritt der Regierung,

b) Abschaffung der Zonengrenze,

c) freie Wahlen in ganz Deutschland und

d) die sofortige Freilassung aller politischen Häftlinge.

 

Diese Forderungen waren die Grundlage unseres Streikes. Auf dem Marktplatz in Niemegk und anschließend in der Kreisstadt Belzig verkündigte ich diese Forderungen vor den versammelten Menschen. In Niemegk waren wir noch unter uns, in Belzig jedoch fuhren bereits die sowjetischen Panzer dazwischen, um die Menschenmenge auseinanderzutreiben und die Streikversammlung aufzulösen. 

 

Vom Vorsitzenden des Rates des Kreises verlangte ich dann, unsere Streikverwaltung durch die Volkspolizei schützen zu lassen. Das geschah natürlich nicht. Ich löste dann die Versammlung auf mit den Worten: "Alles geht friedlich nach Hause, und wir streiken weiter, bis

unsere Forderungen erfüllt sind." Wie von mir vorgeschlagen, so geschah es auch. Ohne irgendwelche Gewaltanwendungen löste sich die Menschenmasse auf und verließ den Platz.

 

Am 25. Juni 1953 wurde ich dann, nachdem ich mich bis dahin noch einige Tage versteckt halten konnte, durch Verrat von Mitarbeitern der Staatssicherheit verhaftet.

 

Die erste Nacht verbrachte ich in einem stark gesicherten, dunklen Keller und wurde am nächsten Tag gefesselt und mit verbundenen Augen weitertransportiert, so daß ich nicht wußte, wohin die Fahrt ging und wo ich landen sollte.

 

Am Zielort angekommen, wurde ich noch immer mit verbundenen Augen über mehrere Gänge und Treppen geführt, eine Tür wurde aufgeschlossen, man nahm mir die Handschellen und Augebinde ab und stieß mich in eine Zelle. Und ich war somit ein sogenannter Untersuchungsgefangener des MfS (Ministerrium für Staatssicherheit).

 

Am nächsten Tag mußte ich die üblichen Torturen, wie Fotoaufnahme und Fingerabdrücke für die Verbrecherkartei, über mich ergehen lassen, natürlich auch die Aufnahme der Personalien. Bei der Aufnahme der Personalien wurde mir zugleich mitgeteilt, daß ich hier in diesem Gefängnis keinen Namen habe, sondern die Nummer 101.

 

Ich war nun also ein Mensch ohne Namen und war nur eine Nummer in einem Gefängnis, von dem ich noch nicht einmal wußte, in welcher Stadt es sich befand.

 

Im Anschluß an die Aufnahme der Personalien wurde mir mitgeteilt, wie ich mich künftig zu verhalten habe. Das Schlafen hatte nur in Rückenlage mit dem Gesicht zur Zellentür bei greller Beleuchtung zu erfolgen, während der Tageszeit durfte man auf der Schlafpritsche niemals liegen, nur sitzen war erlaubt.

 

Was sich hinter diesen Anordnungen verbarg, sollte ich bald erfahren. Abends gegen 21.15 Uhr wurde ich zum ersten Verhör geholt. Der Vernehmer war ein sowjetischer Offizier. Die Vernehmungen dauerte bis etwa 5 Uhr morgens, um 6 Uhr war dann schon wieder allgemeines Wecken und damit die Nachtruhe für die nächsten 16 Stunden beendet.

 

3 Wochen lang dauerten diese Verhöre, immer nachts, so daß ich keine Gelegenheit hatte,

versäumten Schlaf nachzuholen. Nach diesen 3 anstrengenden Wochen wurden die Verhöre für 3 oder auch mal 4 Tage ausgesetzt, statt der sowjetischen Offiziere traten nun Offiziere der Staatssicherheit in Aktion. Auf meine, ich denke, berechtigte Frage, ob überhaupt ein Haftbefehl gegen mich vorliege, bekam ich die Antwort: "Sowas brauchen wir hier nicht." Weiterhin bat ich darum, mir einen Rechtsbeistand nehmen zu dürfen. Die Antwort war: "Sei froh, daß Du Schwein überhaupt noch lebst."

 

Die Vernehmungen hatten dann schon bald nicht mehr das Thema, was ich am 17. Juni gemacht habe, sondern es sollte unbedingt ans Tageslicht kommen, wer uns dazu angestiftet hatte. Man wollte, daß ich ein Protokoll unterschreibe, in welchem ich bestätige, daß eine schwarze Limosine mit amerikanischem Kennzeichen an unserem Arbeitsort erschien und uns mit einer Handvoll Dollar der Streik schmackhaft gemacht werden sollte.

 

Nacht für Nacht, Verhör für Verhör, immer das gleiche Thema, und ich habe die Unterschrift jedes Mal verweigert, da das nicht den Tatsachen entsprach. Meine Weigerung wurde stets mit den Worten "Sie werden sehen, was Sie davon haben" kommentiert.

 

Am 18. August 1953 erhielt ich dann zur Kenntnisnahme meine Anklageschrift sowie den Eröffnungsbeschluß und erfuhr, daß ich mich im Staatssicherheits-Gefängnis in Potsdam befand. Aus dem Eröffnungsbeschluß konnte ich entnehmen, daß mir am nächsten Tag, also am 19. August der Prozeß gemacht werden sollte. Man gab mir 30 Minuten Zeit, die Anklageschrift zu lesen, dann wurde sie mir wieder abgenommen.

 

Am 19. August 1953 fand dann mein Prozeß im Bezirksgericht Potsdam statt. Erst zu dieser Stunde lernte ich meinen Verteidiger kennen. Auf meine Frage an ihn, wie die Aussichten für mich sind, antwortete er nur: "Wir wollten hoffen, daß es bei einer zweistelligen Zahl bleibt."

 

Der Pflichtverteidiger spielte den ganzen Prozeß über keine Rolle. Der Staatsanwalt beantragte 10 Jahre Zuchthaus nach Artikel 6 und Sühnemaßnahmen nach KD 38. Das Gericht bestätigte dann den Antrag des Staatsanwaltes: Verurteilung zu 10 Jahren Zuchthaus!

Ich hatte dann noch die Gelegenheit, eine letzte Frage zu stellen, und fragte den Vorsitzenden Richter, ob ich für ihn ein Verbrecher sei. Er schaute weg, eine Antwort bekam ich nicht.

 

Ich wurde dann in das Zuchthaus Brandenburg überführt, von wo aus ich dann nach Verbüßung einer siebeneinhalbjährigen Strafe am 19. November 1960 entlasse wurde.

 

Zum Schluß meiner Ausführungen noch ein paar Worte zu den Haftbedingungen. Während meiner gesamten Untersuchungshaft mußte ich auf einer Holzpritsche ohne Matratzen und Decken schlafen, es gab keine Bettwäsche, auch keine Leibwäsche zum Wechseln. Meine Zelle war von den anderen isoliert, beide Nachbarzellen waren nicht belegt, so daß ein Kontakt mit anderen Häftlingen überhaupt nicht möglich war, denn ich durfte auch keine Freistunde auf dem Gefängnishof in Anspruch nehmen.

 

Am 7. Oktober 1991 wurde ich vom 1. Senat für Rehabilitierungsverfahren voll rehabilitiert.

Am 28. Juli 1993 erstattete ich Strafanzeige gegen den damaligen Richter und gegen den Staatsanwalt. Meine Anzeige ist laut Mitteilung des Bezirksgerichtes Potsdam mit zu dem umfangreichen Sammelverfahren gegen die Beschuldigten genommen worden.

 

Lassen Sie mich meine Ausführungen schließen mit einem Zitat von Leo Tolstoi: Niemand weiß, unter welcher Regierung er lebt, solange er nicht einmal in ihren Gefängnissen gesessen hat."

 

Karl-Heinz Pahling

9. November 1993