17. Juni 1953: Volksaufstand in der ehemaligen DDR


Gedanken zum 17. Juni 1953


Artikel von Karl-Heinz Pahling

 

Erschienen in:
Magdeburger Museumshefte. Magdeburg 1993.

 



Am 3. Juli 1953 wurde von allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages, bis auf die Stimmen der kommunistischen Gruppe, das "Gesetz über den nationalen Gedenktag 17. Juni 1953" beschlossen. Im damaligen Protokoll wird vermerkt: lebhafter Beifall der SPD und der Regierungspartei. Die Begründung zu diesem Gesetz lautet: "Am 17. Juni hat sich das deutsche Volk in der sowjetischen Besatzungszone und Ostberlin gegen die kommunistische Gewaltherrschaft erhoben und unter schwersten Opfern seinen Willen zur Freiheit bekundet." Der 17. Juni ist dadurch zum Symbol der deutschen Einheit und Freiheit geworden.

 

Vorausgegangen war, daß Arbeiter in Ostberlin und in der DDR auf die Straße gingen, um "ihre Meinung frei und öffentlich zu versammeln". Nach Angaben der DDR sind als Opfer 21 Tote und 187 Verletzte zu beklagen. SED-Gerichte verurteilten etwa 1.200 Personen zu ca. 5.000 Jahren Zuchthaus.

 

Die wirkliche Zahl der Opfer ist bisher nicht ermittelt worden.

 

In Westberlin steht ein Gedenkstein für die sowjetischen Soldaten und Offiziere, die nicht auf Arbeiter schießen wollten. Es waren 18 junge sowjetische Männer, die dafür den Tod erleiden mußten.

 

40 Jahre ist es nun her, daß der Aufstand stattfand. Gedenken wir an diesem Tag nicht nur der deutschen Opfer, sondern auch dieser 18 tapferen Männer, die für Freiheit und Demokratie ihr Leben ließen. Die Geschichte hat ihren Lauf genommen, das SED-Unrechtsregime ist vom Volk friedlich entmachtet worden.

 

In vorderster Reihe marschierten bei den Demonstrationen des Herbstes 1989 die Menschen des 17. Juni mit. Sie haben nicht verzagt und mutig und unerschrocken fast 40 Jahre lang an die Freiheit und an ein vereintes Vaterland geglaubt, obwohl sie selbst all die Jahre teilweise schweren Repressalien ausgesetzt waren.

 

Ich möchte meine Gedanken beenden und Dr. Wolfgang Ullmann (MdB) zitieren, der am 17. Juni 1992 anläßlich der II. und III. Lesung des I. Unrechtsbereinigungsgesetzes im Deutschen Bundestag sagte:

 

"Der 17. Juni ist der Tag der Deutschen Einheit. Er wird es bleiben, ob wir ihn feiern oder nicht. Er ist es, und er wird es bleiben, weil am 17. Juni 1953 in Berlin und anderswo offenbar geworden ist: Das Volk der DDR hatte schon nach nicht einmal vier Jahren der SED-Regierung das Vertrauen entzogen.

 

Ihre Herrschaft unter dem Schutz sowjetischer Panzer fortzusetzen - das hieß, einer ganzen Bevölkerung das Selbstbestimmungsrecht abzusprechen, sie zur Unmöglichkeit für die Dauer dieser Herrschaft zu verdammen."

 

Der 17. Juni erinnert uns immer daran, daß die Bevölkerung der DDR nicht willens war, diese Entscheidung widerspruchslos hinzunehmen. Die damaligen Hauptforderungen waren: Öffnen der Zonengrenzen, freie Wahlen für ganz Deutschland, Entlassung aller politischen Gefangenen.

 

Es waren die gleichen Forderungen wie im Herbst 1989.

 

Die Ausstellung zum 40. Jahrestag des 17. Juni 1953 wird den Besuchern Schicksale von Menschen vermitteln, die trotz hoher Zuchthausstrafen ihrem Glauben an Deutschland treu geblieben sind, und für sie alle wird der 17. Juni der Tag der deutschen Einheit bleiben.